Klimaschutzgesetz und Netto-Null-Ziele

Mit der Verabschiedung der Klimastrategie 2050 strebt der Bundesrat im Einklang mit dem Pariser Abkommen an, dass die Schweiz Netto-Null-Emissionen erreicht. Das Klima- und Innovationsgesetz (KlG), welches vom Volk im Juni 2024 angenommen wurde, kodifiziert für die Schweiz ein verbindliches Netto-Null-Ziel bis 2050. Um die Erreichung dieser Ziele besser steuern zu können, legt das Gesetz Zwischenziele für die Zeit von 2031-2040 und von 2041-2050 sowie für das Jahr 2040 fest. Zudem sieht es Richtwerte für die Emissionsreduktion in den Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie vor. Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele werden primär im CO2-Gesetz festgelegt. Gemäss Art. 9 KlG sollen Finanzflüsse klimaverträglich ausgerichtet werden.

Damit die Schweiz ihre Klimaziele erreicht, muss jeder Wirtschaftssektor die Dekarbonisierung mit rechtzeitigen und wirksamen Massnahmen unterstützen. Auf dem Weg zu Netto-Null ist vor allem die Realwirtschaft gefordert. Da der Finanzsektor eine wichtige Rolle bei der Steuerung der Kapitalströme spielt, liegt dort aber ein wichtiger Hebel, um die Wirtschaft beim Übergang zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Zukunft zu unterstützen. Die Finanzindustrie kann Kapitalströme auf klimafreundlichere Bereiche der Wirtschaft konzentrieren oder auf die Kapitalempfänger Einfluss nehmen, damit diese ihrerseits Emissionen senken oder Restemissionen kompensieren. Die Beeinflussung von Kapitalempfängern ist wichtig, hat aber Grenzen, weil deren wirtschaftliche Entscheide auch stark von anderen Faktoren beeinflusst werden.

Damit die Finanzwirtschaft ihre Netto-Null Ziele erreichen kann, ist sie stark abhängig von den Absenkungspfaden der Realwirtschaft. Gelingt es nicht, emissionsstarke Sektoren mit geeigneten Rahmenbedingungen zu einer laufenden Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen zu bewegen, werden sich auch Finanzportfolios nicht auf Netto-Null-Emissionen absenken lassen. Es ist jedoch zentral, dass Finanzakteure Netto-Null-Ziele veröffentlichen und über die Zielerreichung regelmässig Bericht erstatten.

Die Stellungnahme von SSF zur Vorlage der Klimaschutz-Verordnung finden Sie hier.

Aktuelle parlamentarische Vorstösse

24.4260 Ip. Folgen des Ja zum Klimaschutzgesetz für die Schweizerische Nationalbank

22.4144 Ip. Wirksamkeit freiwilliger Massnahmen zur Erreichung des Netto-null-Ziels der Finanzbranche

23.484 Pa. Iv. Gesetz für internationale Klima- und Biodiversitätsfinanzierung

 

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