Treuhänderische Pflicht

Das Konzept der treuhänderischen Pflicht enthält zwei Aspekte: eine Treue- und eine Sorgfaltspflicht. Sie umfasst die Pflicht im Interesse des Kunden zu handeln. Die von den Pflichtträgern getroffenen Entscheidungen wirken sich auf die gesamte Investitionskette aus und beeinflussen die Entscheidungsprozesse, die Eigentumsverhältnisse und letztlich die Art und Weise, wie Unternehmen verwaltet werden. Es ist breit anerkannt, dass die Berücksichtigung von ESG-Kriterien Teil der treuhänderischen Pflicht sind, weil ESG-Kriterien finanziell wesentlich sind und mit dem (langfristigen) Zeitrahmen der Anlageziele konsistent sind. Aus Anlegersicht bietet die Berücksichtigung von ESG-Kriterien Schutz vor finanziell wesentlichen Risiken, steigert den langfristigen Wert und ist daher ein Kernelement der treuhänderischen Pflicht.

Aktuelle politische Vorstösse

19.3766 Mo. Finanzsystem und Klima. Explizite Aufnahme der Klimarisiken in die treuhänderische Pflicht

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