Greenwashing
Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 seinen «Standpunkt bezüglich Greenwashing-Prävention im Finanzsektor» kommuniziert und am 23. Oktober 2023 über die weiteren Arbeiten zur Vermeidung von Greenwashing informiert. In seiner Medienmitteilung vom 19. Juni 2024 hat der Bundesrat von den neuen Selbstregulierungen der drei grossen Finanzverbände (SBA, SVV, AMAS) zur Verhinderung von Greenwashing Kenntnis genommen. Für den Bundesrat stellen diese Massnahmen einen Fortschritt in der Umsetzung der bundesrätlichen Position zu diesem Thema dar. Weiter hält er fest, dass offene Punkte hinsichtlich der Erfüllung der Selbstregulierungen durch Anwendung von EU-Recht sowie hinsichtlich des zulässigen Referenzrahmens für Nachhaltigkeitsziele und der Durchsetzbarkeit verbleiben. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, den Handlungsbedarf hinsichtlich einer vollständigen Umsetzung der Position des Bundesrates neu zu evaluieren, sobald die Europäische Union allfällige Änderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) veröffentlicht hat, jedoch bis spätestens Ende 2027.
SSF begrüsst die Massnahmen der drei grossen Finanzverbände zur Weiterentwicklung ihrer Selbstregulierungen zur Vermeidung von Greenwashing bei nachhaltigen Finanzprodukten und -dienstleistungen. Die Selbstregulierungen sind ein wichtiges Instrument, um der hohen technischen Komplexität nachhaltigkeitsbezogener Anlagen Rechnung zu tragen und eine laufende Anpassung an die weitere Entwicklung sowohl in der Schweiz als auch international sicherzustellen.
Für die Zukunft halten wir es für wichtig, die bestehenden Selbstregulierungen mit einer prinzipienbasierten staatlichen Regulierung zu kombinieren. Eine solche Regulierung, die sich an den bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen für Finanzdienstleister, Finanzdienstleistungen und -produkte orientiert, schafft einen rechtlichen Rahmen für sämtliche Akteure, Produkte und Dienstleistungen des Schweizer Finanzplatzes, stellt sicher, dass für die gesamte Finanzbranche dieselbe Sorgfaltsplicht bei der Anwendung von nachhaltigkeitsbezogenen Ansätzen und Begriffen gilt, führt zu einer vergleichbaren Transparenz und stellt die Durchsetzbarkeit sicher. Dies stärkt den Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes.
Schweizer Regulierung im internationalen Kontext: Der Schweizer Finanzplatz ist international stark vernetzt und gehört zu den global führenden und wettbewerbsfähigsten Finanzzentren. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Schweizer Regulierung im Sustainable Finance-Bereich auf international anerkannte Konzepte stützt. Die Entwicklung globaler Standards durch internationale Gremien und die umfassende und rasch voranschreitende Regulierung der EU gehen weit über die Frage des Greenwashing hinaus. Insbesondere geht es auch um die Rolle der Finanzwirtschaft bei der Verwirklichung des Netto-Null-Ziels und der Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs). Ein aktiver Dialog über entsprechende Rahmenbedingungen muss auch in der Schweiz geführt werden, damit der Schweizer Finanzplatz international führend bleibt und aktiv zu den Nachhaltigkeitsbemühungen auf nationaler und internationaler Ebene beiträgt.